Abgasskandal: 6 Monate für 2,8 Millionen Autos

Für die Autobauer tickt die Uhr. Bis Jahresende haben sie noch Zeit, den insgesamt 5,3 Mio. Dieselmodellen das versprochene Softwareupdate zur Verbesserung der Emissionen zu spendieren. Bis 1. September müssen die Anträge auf dem Tisch des KBA liegen.

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Bild: Pixabay / moritz320, CC0 Creative Commons

Die Justiz scheint mit der Inhaftierung des Audi-Chefs Rupert Stadler bei den Ermittlungen zum Abgasskandal nun etwas mehr Gas zu geben. Die Bundesregierung fährt bei der Aufarbeitung der Verfehlungen dagegen weiterhin im Schneckentempo. Für die Oppositionsparteien ist das ein gefundenes Fressen. Sie können insbesondere das Verkehrsministerium (BMVI) immer wieder mit Fragen zum Themenkomplex löchern und so die schwerfällige Arbeit des untergeordneten Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ein ums andere Mal offenlegen.

Immerhin hat man in Flensburg eine neue Abteilung aufgebaut, die u.a. die Genehmigungsprozesse bei Anträgen auf weitere Softwareupdates beschleunigen soll. „Bis zur Fertigstellung der eigenen Prüfanlagen wird auch mit externen Dienstleistern kooperiert“, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP. Aus ihr geht hervor, dass von den 5,3 Millionen Dieselfahrzeugen, welche die Autobauer mit einer neuen Abgaskontrolle versehen wollen, bisher nicht einmal die Hälfte (2,5 Mio.) umgerüstet wurde.

Etwas über ein halbes Jahr bleibt den Herstellern noch Zeit für den Rest. „Das BMVI setzt sich mit Nachdruck für die fristgerechte Umsetzung dieser Maßnahme bis Ende 2018 ein“. Die Deadline für die Software-Entwicklung ist demnach der 1. September, damit das KBA alle Updates prüfen und freigeben kann. Die Entscheidungsdauer über Anträge gibt das Ministerium mit im Schnitt acht Wochen an. Dabei werde die Einhaltung der Schadstoffemissions-Grenzwerte (u. a. auch Partikelemissionen) und die Beibehaltung des CO2-Typgenehmigungswertes nachgewiesen, heißt es aus dem Bundesministerium.

Nach dem jeweiligen Softwareupdate sind nicht näher quantifizierte Überprüfungen der Emissionen an den Fahrzeugen vorgesehen. „Bei verpflichtenden Rückrufen erfolgt zur Qualitätsabsicherung eine Stichprobenkontrolle im Rahmen der Hauptuntersuchung“, kündigt das BMVI an. Bereits bekannt ist die obligatorische Kontrolle während der HU. Betroffene Fahrzeuge ohne Softwareupdate erhalten also keine neue Prüfplakette. Ohnehin droht diesen Fahrzeugen die Zwangsstilllegung, die von immer mehr Zulassungsstellen nun auch praktiziert wird.

Hardware-Nachrüstungen noch nicht vom Tisch

Interessante Passagen enthält auch die Antwort der Bundesregierung auf einen Fragenkatalog der Grünen-Fraktion zum Thema Umweltbonus für Elektroautos. Darin betont sie, dass die Positionierung zu „Hardware-Nachrüstungen noch nicht abgeschlossen“ sei. Anders als Aussagen der Bundeskanzlerin und des Verkehrsministers vermuten lassen, ist das Thema also nicht vom Tisch.

Der Vorwurf, dass mit dem Bonus ersetzte Altfahrzeuge nun im Ausland für höhere Stickoxidwerte sorgen, lässt sich weder entkräften noch erhärten. Der Bundesregierung lägen hierzu keine Daten vor, schreibt sie. „Für die Inanspruchnahme des Umweltbonus war die Verschrottung eines Fahrzeugs nicht Voraussetzung und es wurden auch keine Daten erfasst.“

Informationen liegen nur zu Besitzumschreibungen im EU-Ausland vor. Diese so genannten REGINA-Zahlen zeigen keine auffällige Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr (2017: ca. zwei Mio. Fahrzeuge im Ausland mit vormaliger Zulassung in D; Januar bis April 2018: ca. 600.000). Die tatsächliche Zahl der exportierten Fahrzeuge liege natürlich darüber. „Hierzu gehören insbesondere auch die Fahrzeuge, die im nicht europäischen Ausland (Drittstaaten) wieder zugelassen werden und zu denen keine REGINA-Mitteilung über die Wiederzulassung erfolgt.“

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