Baustelle Straßenbau

Derzeit findet in der Bundesrepublik eine Reorganisation von Straßenbau und -verwaltung statt. Die schlimmen Bilder aus Genua sollten den Beteiligten an den Umbauarbeiten als Warnung dienen.

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Bild: Pixabay / hpgruesen, CC0 Creative Commons

Nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke in Genua stellen sich viele Autofahrer die bange Frage, wie es um die Bauwerke hierzulande bestellt ist. Eine berechtigte, aus meiner Sicht aber nicht die drängenste Frage. Denn bekanntlich ist das italienische Autobahnnetz zu einem großen Teil in Unternehmerhand. Nein, ich schließe mich hier nicht vorschnellen Schuldzuweisungen eines Innenministers Salvini in Richtung der Betreibergesellschaft an. Solchen Populismus kann man zunächst getrost ignorieren.

Grundsätzlich muss man aber die Privatisierung des Straßenbaus und –unterhalts kritisch beleuchten, auch in Deutschland. Die Extreme lauten „Taschen füllen“, wie der Lkw-Mautgesellschaft Toll Collect gerade vorgeworfen wird, oder Klage auf Nachzahlung wie bei der Betreibergesellschaft „A1 mobil“. Wenn Mauteinnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben und die finanzielle Situation des Verantwortlichen dadurch zumindest angespannt ist, hinterlässt das bei mir ein ungutes Gefühl. Ich zumindest traue einem klammen Staat eher zu, trotz leerer Kassen Investitionen in die Straßensicherheit zu tätigen.

Am Ausbau der Fernstraßenprivatisierung wird auch hierzulande weiter fleißig gearbeitet. Der Bundestag hat hierfür sogar das Grundgesetz geändert. Art. 90 war 1949 zur Eigentumsübertragung der Reichsautobahnen auf den Bund und zur Verwaltungsübertragung auf die Länder in die Verfassung aufgenommen worden. Inzwischen betont Absatz 1 zwar die Unveräußerlichkeit des Eigentums, zentralisiert im zweiten Absatz aber die Verwaltung durch eine „Gesellschaft privaten Rechts“ und lässt zudem eine Hintertür für Öffentlich-Private Partnerschaften. „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Wie bei vielen Vorhaben dieser Bundesregierung hat man das Gefühl, dass sich auch die Reorganisation von Straßenbau und -verwaltung möglichst im stillen Kämmerlein abspielen soll, mit viel „Kleingedrucktem“ bei den gesetzlichen Regelungen und wenig Transparenz (schon das Wortungetüm „Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz“ verleidet einem eine ausführliche Lektüre). Bleibt zu hoffen, dass die schlimmen Bilder aus Genua dem einen oder anderen Beteiligten an den Umbauarbeiten als Warnung dienen.

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