Dieser BMW-Kunde ist ein Betroffener des vor einem Jahr gestarteten Rückrufs für den AGR-Kühler. Dieser wird bekanntlich nur bei den Vierzylinder-Dieseln verbindlich getauscht. Bei den Sechszylindermodellen gibt es ein neues Bauteil erst nach einem Check. Der fiel für den Autoren des nachfolgenden Videos negativ aus. Da er die Geruchsbelästigung im Innenraum aber nicht länger hinnehmen will, tauscht er kurzerhand selbst das Bauteil und gibt hierfür eine Anleitung.
Über Niko Ganzer
1907 Artikel
Weitere Infos über mich und den Blog finden Sie ganz oben in der Navileiste unter "About".
Ähnliche Artikel

Rückruf Ausland
US-Rückrufe für japanisches Dreigestirn
Für das japanische Dreigestirn Honda, Nissan und Toyota hat die US-Verkehrssicherheitsbehörde (NHTSA) jeweils eine Rückrufaktion vermeldet. Die größte betrifft fast 440.000 Fahrzeuge, darunter fast 150.000 Exemplare des Accord (in Deutschland nicht mehr angebotene Modelljahre 2015 […]

Rückruf Deutschland
Mercedes-Rückrufe: Zweimal G-, einmal X-Klasse
Die für härtere Einsatzbedingungen bestimmten Mercedes-Baureihen G- und X-Klasse sind für insgesamt drei Rückrufaktionen vorgemerkt. Die Maßnahme mit dem internen Code „3395003“ steht laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weltweit für über 34.200 Exemplare des Geländewagenklassikers der Modelljahre […]

Rückruf Deutschland
Stellantis: Rückrufaktion wegen Hinterachsproblemen
Einige Stellantis Geschwistermodelle müssen zur Überprüfung in die Werkstatt. Grund hierfür ist eine potenziell gravierende Sicherheitsgefahr, die durch eine fehlerhafte Hinterachse hervorgerufen werden kann. Rund 1.200 Exemplare des Peugeot 208, Opel Corsa und Citroën C4(x) […]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihren Artikel vom 23.10.2018 betreffend ‚BMW ERWEITERT AGR-RÜCKRUF‘. Ich habe einen BMW X3 Vierzylinder Baujahr 2012 und habe mich aufgrund ihres Artikel an BMW in München gewandt. Nachdem ich die Kopie des Fahrzeugscheines und eine Kopie ihres Artikels an BMW Kudenbetreuung geschickt habe, bekam ich von dort die schriftliche Nachricht, dass mein Fahrzeug nicht betroffen sei. Auch der von mir angemerkte regelmäßige Verlust von Kühlmittel war für BMW kein hinreichender Grund, um den AGR-Kühler zu tauschen. Was habe ich davon zu halten? Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schöndorf
Hallo Herr Schöndorf,
die genauen Umfänge eines Rückrufs legt der Hersteller fest. Sollte der sagen, dass ihr Fahrzeug nicht betroffen ist, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer Beschwerde beim KBA und/oder eine Berücksichtigung dieser Entscheidung bei Ihrem nächsten Fahrzeugkauf.
MfG
Niko Ganzer