Bessere Prüfung der Assistenten

Die vielen neuen Fahrerassistenzsysteme können nur einen positiven Effekt auf die Unfallstatistik haben, wenn deren Funktion dauerhaft garantiert wird. Darauf haben jetzt die Prüforganisationen hingewiesen.

Ein Fahrer aktiviert im Menü der Assistenzsysteme das Notbremssystem seines Fahrzeugs.
Bild: ZDK / Promotor / Volz

Autobauer arbeiten kontinuierlich daran, moderne Fahrzeuge durch Digitalisierung und Vernetzung mit dem Internet sicherer zu machen. So kann der Fahrer heute schon ohne eigenes Zutun Abstand halten, automatisch in der Fahrspur bleiben oder im Notfall eine Vollbremsung machen. „Hoffnungen auf eine bessere Verkehrssicherheit durch die zunehmende Automatisierung bei Pkw werden in den nächsten Jahren noch nicht erfüllt werden können, da der Anteil dieser Fahrzeuge noch zu gering ist“, dämpft der ADAC aber derzeit zu hohe Erwartungen.

Der Verband der technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) brachte kürzlich einen weiteren Aspekt in die Diskussion ein. Denn selbst wenn eines Tages Assistenzsysteme die Unfallzahlen senken, entstehen gleichzeitig neue Risiken. Die Systeme könnten im laufenden Betrieb ausfallen, weil beispielsweise Sensoren defekt sind oder kriminelle Hacker eingreifen. „Wir brauchen ein Sicherheitskonzept für die digitalen Funktionen von modernen Fahrzeugen“, forderte daher Michael Fübi, Präsident des VdTÜV, Mitte Februar.

Gemeint ist wenig überraschend die Einbindung der digitalen Fahrzeugsysteme in die Hauptuntersuchung (HU). Auch bei der Zulassung neuer Modelle sollten sie nach Meinung des Verbands auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Das sehe auch eine breite Mehrheit in der Bevölkerung so, betont der VdTÜV. Zwei von drei Bundesbürgern seien der Meinung, dass automatisierte Funktionen in Fahrzeugen Bestandteil der Hauptuntersuchung sein sollten. Das habe eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Verbands ergeben.

Erweiterter gesetzlicher Prüfauftrag

Bisher sind digitale Sicherheitsprüfungen aber nicht möglich, weil die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. „Die Prüforganisationen müssen Zugang zu sicherheitskritischen Daten und der Software der Fahrzeuge bekommen. Nur so können sie Risiken nachvollziehbar bewerten“, betonte Fübi. Dafür sei ein erweiterter gesetzlicher Prüfauftrag dringend erforderlich. Schon im Rahmen der Typzulassung neuer Fahrzeugmodelle müsse die spätere periodische Fahrzeugüberwachung mit einbezogen werden, ergänzte Dekra Vorstandsmitglied Clemens Klinke den Forderungskatalog.

Eigentlich müssten die Interessenvertreter mit ihren Forderungen offene Türen einrennen. Denn die relevante EU-Richtlinie (2014/45/EU) schreibt schon seit vergangenem Jahr vor, dass „die Fahrzeughersteller die Daten bereitstellen, die zur Überprüfung der Funktionsweise von sicherheits- und umweltrelevanten Bauteilen erforderlich sind“. Der Teufel liegt allerdings mal wieder im Detail. Denn wie weit dieser Zugang gehen soll, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Mit Blick auf das Hin und Her bei der Abgasuntersuchung dürfte sich die Politik auch diesmal schwer tun mit schnellen Schritten zur Weiterentwicklung der HU.

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