Fünf Rückrufe für Peugeot und Citroën

Startermotor, Lenkung, Türen, Reifenventile und Airbags lauten die Problemzonen diverser Modelle. Details dazu möchte die PSA-Pressestelle nicht verraten.

Ein schwarzer DS5 vor schwarzem Hintergrund.
Bild: PSA

Diverse Rückrufe gibt es aus dem Hause PSA zu vermelden. Für die Marken Citroën, DS und Peugeot sind in den vergangenen Wochen mehrere Aktionen in die Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts aufgenommen worden. Details dazu möchte die PSA-Pressestelle in Köln nicht verraten. Dort ist man der Meinung, die Kommunikation mit den Vertragswerkstätten und den betroffenen Kunden sei ausreichend.

Die jüngste Meldung stammt von Ende Mai und betrifft Citroën-Modelle C3, C4 Cactus, C4 Picasso und C-Elysee sowie Peugeot 208, 2008, 301, 308, 3008, 508, die im vergangenen Jahr produziert wurden. Laut Warnhinweis des KBA kann ein mangelbehaftetes Starterrelais zu einer Überhitzung des Startermotors und im Extremfall zu einem Brand führen. Der Rückruf, der bei Citroën das interne Kürzel „NYD“ und bei Peugeot „HPS“ trägt, sieht die Überprüfung und ggf. den Tausch des Relais vor.

Nur den Peugeot 3008 – ebenfalls aus dem vergangenen Jahr – betrifft ein Problem mit den Türen. „Nicht der Spezifikation entsprechend ausgerichtete Scharniere der Türen und fehlerhaft montierte Sicherungsklammern können dazu führen, dass die Türen schwergängig sind und bei einem Öffnungs- oder Schließvorgang aus dem Scharnier rutschen“, lautet hierzu die Fehlermeldung. Zur Abhilfemaßnahme liegt keine Info vor.

Bekanntes Problem

Weitere Rückrufe: Im Rahmen der Aktion „NXV“ wird beim DS5 des Baujahrs 2016 (Foto) das Anzugsmoment der Schrauben von Lenkung und Vorderachse überprüft und wenn nötig korrigiert. Das KBA warnt vor „Lenkungsspiel“. Beim Peugeot 308 werden seit März anlässlich des Rückrufs „HKN“ fehlerhafte Reifenventile bei Modellen aus den Jahren 2015 und 2016 ersetzt. Hier droht(e) ein plötzlicher Druckverlust im Reifen.

Last but not least müssen Citroën C3 und Peugeot 508 in die Vertragswerkstatt, weil bei einem Unfall evtl. die Seitenairbags nicht auslösen. Verursacht wird dies laut KBA-Hinweis durch „ein nicht den Spezifikationen entsprechendes Mischungsverhältnis der Airbag-Zündchemikalien“. Diese Fehlerbeschreibung kennt man von den Problemen des Zulieferers Autoliv. Auch das Baujahr (2016) stimmt überein. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die zurückgerufenen Stückzahlen nicht besonders groß sind.

Über Niko Ganzer 1732 Artikel
Weitere Infos über mich und den Blog finden Sie ganz oben in der Navileiste unter "About".

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*