Autoliv-Rückruf: Takata light?

Nach dem japanischen Zulieferer Takata meldete Ende 2016 der schwedische Zulieferer Autoliv Probleme mit Airbags und auch Gurtstraffern. Die Fehlerbeschreibung erinnert stark an Takata, das Ausmaß des Schadens ist aber weitaus geringer.

Zwei ausgelöste Airbags in einem Unfallwagen.
Bild: Pixabay / Pixel-mixer (Creative Commons CC0)

Fehlerhafte Airbags kommen nicht aus den Schlagzeilen. Schon seit Jahren beschäftigt die Automobilindustrie der Rückruf von Gasgeneratoren des  japanischen Zulieferers Takata. Kürzlich hat der ADAC auf ein neues Problem aufmerksam gemacht. Diesmal geht es um Airbags und Gurtstraffer des schwedischen Unternehmens Autoliv. Immerhin wurden die Produktionsfehler dort offenbar nach wenigen Monaten erkannt, so dass deutlich weniger Fahrzeuge betroffen sind als bei den millionenfach eingebauten japanischen Airbag-Zündern, deren Metallsplitter die Fahrzeuginsassen schlimmstenfalls tödlich verletzen können.

Bei den Autoliv-Produkten geht der ADAC aber ebenfalls von einem hohen Verletzungsrisiko aus, zumindest bei einem Teil der problematischen Fahrzeuge. Einer der beiden Warnhinweise der US-Verkehrssicherheitsbehörde (NHTSA) erinnert sehr an das Takata-Problem. Demnach kann ein Microgasgenerator nach Auslösen des Gurtstraffers zum „Projektil“ werden, sich also von der Gurteinheit lösen, durch die Fahrerkabine fliegen und Insassen verletzen. Wie schwer, geht aus dem Hinweis nicht hervor. Autoliv waren zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Problems im Dezember 2016 keine Fälle bekannt.

Laut Warnhinweis wurden zwischen 10. April und 15. Oktober des vergangenen Jahres 111.500 potenziell fehlerhafte Teile produziert und an die Hersteller Audi, VW, Daimler, Jaguar, Land Rover und Volvo geliefert. Die Schweden glauben, dass etwa fünf Prozent der Microgasgeneratoren falsch vercrimpt wurden und daher eine Gefahr darstellen. Ob auch für deutsche Autofahrer, ist unklar (Nachtrag Juli 2017: Inzwischen liegen erste Rückrufmeldungen auch für Deutschland vor – s. unten). Bisher veröffentlichte Meldungen des Kraftfahrt-Bundesamts (Modellübersicht siehe unten) passen eher zur zweiten Fehlerbeschreibung, die in den USA ebenfalls Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht wurde.

Lange Modellliste, geringe Stückzahlen

Demnach ist das Zündgemisch in 116.820 Airbag- und Gurtstraffer-Initiatoren fehlerhaft, so dass die Sicherheitssysteme bei einem Unfall nicht ihren Zweck erfüllen können. Die Schweden gehen allerdings davon aus, dass dies nur für ein Prozent der zwischen 16. Juni und 4. November 2016 produzierten Initiatoren gilt. Sie wurden ebenfalls an die oben genannten Hersteller geliefert und zusätzlich noch an BMW, Fiat, Ford, Nissan und Porsche. Die dazu passende Warnmeldung des KBA lautet: „Nicht der Spezifikation entsprechendes Mischungsverhältnis der Zündchemikalien kann bei einem Unfall dazu führen, dass die Airbags bzw. Gurtstraffer nicht auslösen“.

Nachfolgend nun eine Übersicht aller Fahrzeuge, für die jene Fehlermeldung in diesem Jahr veröffentlicht wurde (Stand: August 2017, kein Anspruch auf Vollständigkeit). Sollte der Hersteller uns eine Stückzahl betroffener Fahrzeuge in Deutschland genannt haben, finden Sie diese in Klammern.

KBA-Warnhinweise zu Airbags (alle Fahrzeuge Baujahr 2016, teilweise auch 2017)
  • BMW 2er, 4er, 5er, 6er, i3 und i8 – Nicht genauer benannte Airbags (insgesamt 305 Exemplare, inkl. Mini und Rolls-Royce)
  • Citroën C3: Seitenairbag
  • Fiat Doblo, Fiorino, Panda, Tipo und Qubo: Fahrerairbag (66 Exemplare)
  • Infiniti Q30 und QX30: Beifahrerairbag (11 Exemplare)
  • Jeep Renegade – Kopfairbag
  • Land Rover Discovery, New Discovery, Range Rover, Range Rover Evoque und Range Rover Sport: Nicht genauer benannte Airbags
  • Maserati Levante – Nicht genauer benannte Airbags (1 Exemplar)
  • Mercedes-Benz A-, B-, E-Klasse, CLA und GLA: Beifahrer-, Seiten-, Knie- oder Windowairbag
  • Mini Clubman, Cooper, One – Nicht genauer benannte Airbags (insgesamt 305 Einheiten, inkl. BMW und Rolls-Royce)
  • Nissan Note, Pulsar – Nicht genauer benannte Airbags (190 Exemplare)
  • Opel Adam, Astra, Corsa, Insignia, Meriva, Mokka und Zafira: Nicht genauer benannte Airbags (2.664 Exemplare)
  • Peugeot 508: Seitenairbag
  • Porsche Boxster, Cayman und 911: Beifahrer- und Seitenairbag (204 Exemplare weltweit)
  • Renault Espace, Kadjar, Megane, Scenic und Talisman: Windowbags
  • Rolls-Royce Dawn: Nicht genauer benannte Airbags
  • Toyota Avensis, Verso: Seitenairbags
  • Volvo V40, V40CC, S60, S60CC, V60, V60CC, XC60, S90, V90, XC90: Nicht genauer benannte Airbags (869 Exemplare)
  • VW Amarok, Golf, Passat, Polo, Scirocco, Tiguan, Touran, Transporter, T5 und Up (8.100 Exemplare)
KBA-Warnhinweise zu Gurtstraffern (alle Fahrzeuge Baujahr 2016, teilweise auch 2017)
  • Audi A1, A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7
  • Jaguar F-Type und XE
  • Land Rover Discovery Sport, Range Rover und Range Rover Sport
  • Mercedes-Benz GLC, C-, E- und S-Klasse
  • Skoda Superb
  • VW Amarok, Golf, Passat, Polo, Scirocco, Tiguan, Touran, Transporter, T5 und Up
Nachtrag: KBA-Warnhinweise zu fehlerhaften Gasgeneratoren in Gurtstraffern (alle Fahrzeuge Baujahr 2016 und/oder 2017)
  • Alfa Romeo Mito
  • Audi A5
  • Fiat Punto
  • Lancia Ypsilon
  • Seat Toledo (nur 2017)
  • Skoda Rapid, Yeti
  • Volvo XC90

 

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