Viele Fragen zu Dieselgate

Förderbedingungen, Umtauschprämien, Angebote für Hardwarenachrüstungen und natürlich die drohenden Fahrverbote waren die Themen der umfangreichen Fragenkataloge der Opposition an die Regierung. Eine Zusammenfassung.

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Bild: Pixabay / webandi, CC0 Creative Commons

Die Oppositionsparteien im Bundestag haben die Bundesregierung wieder mit Fragen zu Themen gelöchert, die im Zusammenhang mit der Dieselaffäre und Grenzwertüberschreitungen in Städten stehen. So wollten die Grünen Details zu den Förderbedingungen von Hardwarenachrüstungen für schwere Kommunalfahrzeuge sowie Transportern von Handwerkern und Lieferdiensten wissen. Viel erfuhren die Abgeordneten allerdings noch nicht. Wie es in der Antwort heißt, stimmt das Kabinett die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Förderung derzeit noch ab.

Förderfähig seien zum einen dieselmotorisierte schwere Kommunalfahrzeuge, also z. B. Müllsammel-, Straßenreinigungs- und Schneeräumfahrzeuge oder Lastkraftwagen von kommunalen Bauhöfen der Klassen N2 und N3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg. Zum anderen unterliegen der Förderung Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,8 bis 7,5 Tonnen. Bei den Handwerker- und Lieferfahrzeugen kommen laut Bundesregierung ca. 945.000 Transporter und ca. 28 000 Kommunalfahrzeuge mit Selbstzünder für eine Hardware-Nachrüstung in den betroffenen Städten in Betracht.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, sind 31 Anträge auf Nachrüstungen von Diesel-Bussen mit Stickoxidminderungssystemen im Zusammenhang mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ eingegangen. „Nach Kenntnissen der Bundesregierung wurde noch kein Diesel-Bus auf dieser Grundlage nachgerüstet“, heißt es in der Antwort. Immerhin sind von den seit November 2017 im Sofortprogramm zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von einer Milliarde Euro den Angaben zufolge bisher Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 236,5 Millionen Euro beschieden worden. Kürzlich hatte Kanzlerin Merkel angekündigt, das Programm um fast eine weitere Milliarde Euro aufzustocken

Keine Fahrverbote für Euro6-Fahrzeuge

Auch nach der Situation für Pkw haben die Grünen gefragt. In den besonders belasteten Städten inklusive der angrenzenden Landkreise sind rund 1,4 Mio. Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 der beteiligten deutschen Automobilhersteller registriert. Alle diese Fahrzeuge kämen also für Umtauschprämien in Frage. Wie viele Fahrzeuge darunter Kandidaten für Hardwarenachrüstungen sind, vermag die Regierung noch nicht zu beziffern. Auch zu Fragen nach erwarteten Umtausch-/Umrüstquoten bzw. daraus resultierenden Stickoxidreduktionen in den belasteten Städten kommen wenig konkrete Antworten.

Grundsätzlich sollen künftig Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen sein, die einen Stickoxidausstoß von weniger als 270 mg/km aufweisen. Ein Nachweis-Verfahren für Fahrzeuge der Klassen Euro 4 und 5, dass sie diesen Grenzwert auch ohne Nachrüstung einhalten, befinde sich derzeit in der Abstimmung, schreibt die Regierung. Euro 6-Fahrzeuge würden generell von Fahrverboten ausgenommen, hieß es.

Strafen zwischen 20 und 80 Euro

In der Antwort heißt es weiter, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe noch keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für ein Hardware-Stickoxid-Minderungssystem erteilt. Dem KBA lagen Ende Oktober vier Anträge von zwei Herstellern vor. Zu keinem der Anträge lägen jedoch die entscheidungsrelevanten Dokumente bisher vollständig vor. Wenn dies der Fall sei, „entscheidet das KBA zügig“, schreibt die Regierung.

Die FDP hat nach den möglichen Konsequenzen einer Nichtbeachtung der Fahrverbote gefragt. „Wer trotz eines Verkehrsverbots in einer Umweltzone am Verkehr teilnimmt, wird im Regelfall mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sanktioniert“, antwortet die Bundesregierung. Bei einem Verstoß gegen ein streckenbezogenes Fahrverbot droht Pkw-Fahrern 20 Euro Verwarngeld, Lkw-Fahrern 75 Euro. Wer glaubt, dass angesichts überlasteter Polizei die Gefahr der Bestrafung gering ist, könnte sich täuschen. Man bereite Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) vor, kündigt das zuständige Ministerium an. „Sie werden es den örtlichen Behörden erlauben, anhand der Fahrzeugkennzeichen über die Register des KBA automatisiert festzustellen, ob ein Fahrzeug zur Einfahrt berechtigt ist.“ Die Umsetzung obliege aber den Ländern.

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