Hat mein Auto einen offenen Rückruf?

Die behördliche Überwachung einer Rückrufaktion garantiert nicht eine vollständige Reparatur aller betroffener Fahrzeuge. Bei einem Halterwechsel empfiehlt sich daher immer auch ein Check der Fahrgestellnummer. Hier ist man auf die Mithilfe des Herstellers angewiesen, denn das Kraftfahrt-Bundesamt will die Einführung eines entsprechenden Services erst noch prüfen.

Finger mit Fragezeichen deutet auf eine Plakette mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs.
Bild: Ganzer

In den USA ist es ein Problem, das immer wieder Gegenstand der Medienberichterstattung ist: Fahrzeuge mit noch offenen sicherheitsrelevanten Rückrufen sind massenhaft auf den Straßen unterwegs. Der Datendienstleister Carfax schätzte 2019, dass jedes fünfte Auto in Übersee weiter unrepariert umherfährt. In Deutschland scheint die Gefahr ausgeschlossen. Denn hier überwacht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anhand seines zentralen Fahrzeugregisters (ZFZR) jeden Rückruf, bei dem aus Sicht der Flensburger Beamten ein „ernstes Risiko“ vorliegt. Im ersten Halbjahr 2020 waren das über 80 Prozent aller in der Behördendatenbank gelisteten Aktionen.

„Das Ziel einer Rückrufaktion ist eine 100-prozentige Mangelbeseitigung“, betont KBA-Sprecher Stephan Immen. Trotzdem können auch bei uns einzelne Fahrzeuge durchs Raster rutschen. Dies gilt für den Fall, dass die Autos zu Beginn eines Rückrufs abgemeldet sind oder während eines bis zu 18 Monate dauernden Rückrufs abgemeldet werden. Insbesondere wenn der Hersteller ältere Modelle in die Werkstatt einbestellt, kann dies ein erheblicher Teil der eigentlich zu reparierenden Fahrzeuge sein.

Je nachdem, wie lange ein Kfz bereits aus dem ZFZR verschwunden ist, schreibt das KBA entweder den zuletzt gemeldeten Halter an oder informiert den Fahrzeughersteller über die unklare Halterfrage zu einer konkreten Fahrgestellnummer (FIN). „Fahrzeuge, die länger als 18 Monate außer Betrieb gesetzt und Teil eines Rückrufs sind, werden in rund 90 Prozent aller Fälle auf Antrag des Herstellers mit einer Markierung im ZFZR versehen“, erklärt Immen. Zusätzlich würden zeitlich versetzte Betriebsuntersagungen durchgeführt, um die zum Rückrufzeitpunkt nicht im Register befindlichen Fahrzeuge zu erfassen.

Bis zu 146.000 Zwangsstillegungen pro Jahr

Sage und schreibe 146.000 Fahrzeuge hat das KBA nach eigenen Angaben im Jahr 2018 für die Betriebsuntersagung an die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden gemeldet. „Die hohe Anzahl begründet sich zum einen auf die im Jahr 2015 gestarteten Rückrufmaßnahmen zur Diesel-Abgasthematik und zum anderen auf Airbag-Rückrufe diverser Hersteller“, heißt es auf der Behördenseite. Im vergangenen Jahr pendelte sich die Zahl der Zwangsstillegungen wieder auf den 2017er-Wert von knapp 60.000 ein. Solchermaßen ins Visier geratene Kfz erhalten erst mit einem Nachweis der durchgeführten Reparatur wieder die Chance auf eine Zulassung.

Eine 100-prozentige Mangelbeseitigung bei allen betroffenen Fahrzeugen garantiert aber auch das nicht. Fehlt nämlich die vom KBA-Sprecher erwähnte Markierung im ZFZR, ist das Fahrzeug womöglich vom Radar der Behörden verschwunden, wie das Beispiel eines alten BMW zeigt. Die Ahnungslosigkeit des Neubesitzers bezüglich eines offenen Rückrufs muss nicht zwangsläufig auf die Böswilligkeit des Vorbesitzers zurückzuführen sein. In Online-Foren beklagen Kunden häufig, dass schriftliche Rückrufbenachrichtigungen in der Aufmachung zu sehr Werbebriefen ähneln und daher ungelesen in den Papierkorb wandern.

HU kein Garant für erledigten Rückruf

Auch die Hauptuntersuchung schützt in einem solchen Fall übrigens nicht vor der Weiterfahrt mit einem sicherheitsgefährdenden Mangel. „Die Erteilung einer HU-Plakette hängt aktuell nicht von der Rückruffreiheit ab“, sagt Immen. Grundsätzlich möglich wäre das aber, wie das Vorgehen im Abgasskandal gezeigt hat. Damals erhielten VW-Konzernmodelle das Prüfsiegel nur mit einem Beleg des durchgeführten Softwareupdates.

Für die Kontrolle habe man damals eigens Verfahren mit Nutzung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle zur Prüfung abgasrelevanter Steuergeräte erarbeitet, erläutert Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim Verband der TÜV. „Mit dieser Technologie lassen sich die Softwareversionen des untersuchten Fahrzeugs mit zulässigen bzw. typgenehmigten Softwareversionen abgleichen“. Es liege letztlich im Ermessen des Gesetzgebers, ob dieses Verfahren auch bei anderen Rückrufen zur Anwendung kommen soll, so Goebelt.

KBA prüft FIN-Abfrage

Aus diesen Gründen empfiehlt es sich Privatkunden wie Gewerbetreibenden, vor dem Verkauf bzw. Erwerb eines länger abgemeldeten Gebrauchtwagens beim Hersteller nachzufragen, ob für dieses Fahrzeug eine offene und in der Regel kostenlose Reparatur vorliegt. Die Antwort darauf sollte man sich zur Sicherheit schriftlich geben lassen. Manche Hersteller bieten eine solche „FIN-Abfrage“ auch im Internet an. Auf der KBA-Homepage gibt es diesen Service nicht – anders als in den USA, wo Halter die 17-stellige Buchstaben- und Zahlenkombination bei der US-Verkehrssicherheitsbehörde (NHTSA) jederzeit prüfen können. „Die Möglichkeiten einer rückrufbezogenen FIN-Abfrage werden geprüft“, sagte der KBA-Sprecher auf Nachfrage. Einen Termin der Entscheidungsfindung nannte er aber nicht.

Weiteres Grundwissen zum Thema finden Sie im Bereich „Rückruf-FAQ„.

Über Niko Ganzer 1732 Artikel
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1 Kommentar

  1. Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug bei einem entsprechend für diesen Typ gelisteten Autohaus gekauft.
    Jetzt hatte eine Panne mit meinem Pkw und bin auf der Autobahn stehengeblieben.
    Die reparierende Werkstatt sprach von einem Softwarefehler, der auch mit einem Rückruf betitelt wurde aber offensichtlich nicht vom Verkäufer behoben worden war.
    Irgendwie komme ich mir da schon betrogen vor!

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