Dieselgate: Rückschlag für Rückrufverweigerer

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hält die Betriebsuntersagung für einen Audi A4 für rechtmäßig, wenn der Halter nicht am angebotenen Softwareupdate teilgenommen hat.

Audi A4 Avant (2011) Farbe: Gletscherweiß, fährt an einem Fabrikgebäude entlang.
Bild: Audi

Verweigerer des Pflichtrückrufs im Zuge des Abgasskandals haben einen Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine angeordnete Betriebsuntersagung als verhältnismäßig eingestuft. Durch die nicht beseitigte Abschalteinrichtung seien die im Betrieb auf öffentlichen Straßen entstehenden Abgaswerte unzulässig erhöht, woraus sich eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit und Umwelt ergebe, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch (VG-Az.: 8 K 1962/18).

Der Beschluss, den Antrag eines Fahrzeughalters auf Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige Betriebsuntersagung abzulehnen, erging bereits am 27. April. Der Halter eines Audi A4 Avant 2.0 TDI wollte eine Betriebsuntersagung des Landratsamts Heidenheim für sein Fahrzeug nicht auf sich sitzen lassen. Er machte geltend, dass die Durchführung des Updates für ihn unzumutbar sei. Er müsse den Zustand seines Fahrzeugs zu Beweiszwecken beibehalten, da er einen Schadensersatzprozess gegen den Hersteller führe.

Die Betriebsuntersagung nehme dem Antragsteller nicht die Beweismöglichkeiten in seinem Zivilprozess, argumentierten dagegen die Verwaltungsrichter. Es stehe dem Kläger frei, das Fahrzeug abzumelden und außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs zu lagern, um es für einen Sachverständigen vorzuhalten. Die damit verbundenen Kosten könne er ebenfalls im Zivilverfahren geltend machen. Zudem stehe ihm im Zivilprozess die Möglichkeit eines selbständigen Beweisverfahrens offen.

Gegen die Stuttgarter Entscheidung kann der Audi-Fahrer noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen. Im Februar hatte eine Anwaltskanzlei aus Lahr noch angegeben, Einsprüche gegen Stilllegungsverfügungen durch Landratsämter seien „eher erfolgreich“. Kürzlich erstritt die gleiche Kanzlei nach eigenen Angaben ein Urteil, wonach Kaufverträge von durch den Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen aufgrund eines gesetzlichen Verbots ohnehin nichtig seien.

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