Dieselgate: Stilllegung nach Rückrufverweigerung?

Anwälte gehen gegen Behörden vor, wenn diese Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen wollen, die nicht am Zwangsrückruf teilgenommen haben. Erfolgreich sind sie zumindest bei VW-Konzernmodellen, die noch Gegenstand einer Gerichtsverhandlung sind.

Polizei Körper Kamera Bank sitzen warten
Bild: Pixabay / Utility_Inc, CC0 Creative Commons

Im VW-Abgasskandal erhalten zahlreiche Geschädigte zwischenzeitlich unliebsame Post durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und durch die örtlichen Zulassungsstellen. Das KBA droht den Fahrzeughaltern, die das Softwareupdate zur Verbesserung der Abgaswerte bisher nicht haben aufspielen lassen damit, die Daten an die örtliche Zulassungsstelle weiterzugeben. Diese soll dann die Zulassung für das Fahrzeug entziehen und es somit stilllegen.

Ein überwachter Rückruf wie der für das Softwareupdate soll nach 18 Monaten abgeschlossen sein. Diese Zeitgrenze haben inzwischen zahlreiche Modelle aus dem VW-Konzern überschritten. Laut Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben örtliche Zulassungsstellen eine Stilllegung bereits angedroht bzw. angeordnet. Dies betreffe derzeit hauptsächlich den VW Amarok, den Seat Exeo, den VW Golf und den Audi A4.

Bevor die Verfügung einer Stilllegung erfolgt, werden die Geschädigten jedoch angehört. Die Kanzlei hat nach eigenem Bekunden zahlreiche Stellungnahmen im Rahmen dieser Anhörungen gegenüber Behörden abgegeben und Eilanträge bei verschiedenen Verwaltungsgerichten gestellt. Diese Tätigkeit ist „eher erfolgreich“, wie die Rechtsanwaltsgesellschaft vergangene Woche mitteilte. Dies gelte zumindest für den Fall, dass ein Betroffener ein Gerichtsverfahren gegen VW oder einen Händler führt.

Denn die Oberlandesgerichte Stuttgart, München, Oldenburg und Bamberg haben es laut der Juristen für notwendig erachtet, den Zustand des Fahrzeugs vor und nach dem Update begutachten zu lassen. „Zwingt eine Behörde einen Geschädigten dazu, das Update ausspielen zu lassen, ist diese Begutachtung unmöglich. Daher darf eine Behörde das Fahrzeug nicht stilllegen, solange noch ein Zivilprozess läuft“, heißt in dem Statement.

„Praxis des Staates ist nicht erträglich“

Einige Zulassungsbehörden seien dieser Argumentation gefolgt und hätten zunächst auf die Stilllegung verzichtet. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nennt als Beispiele die Stadt Solingen, sowie die Landkreise Rhein-Erft, Rhein-Pfalz, Zwickau, Barnim, Harburg und Euskirchen. Die beiden letztgenannten hätten allerdings erst nach einer Klage(androhung) nachgegeben. Noch nicht entschieden sei eine Klage gegen das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.

„Eine Nachbesserung darf in einem laufenden Zivilverfahren unter keinen Umständen erfolgen, da dies erhebliche Nachteile für die Verbraucher hätte“, sagte der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marc Malleis. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir auch vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich sein werden. Diese Praxis des Staates ist nicht erträglich. Die Verbraucher werden im Stich gelassen.“

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