Kraftfahrt-Bundesamt meldet zwei Tesla-Rückrufe

Die Behörde bemängelt eine "hakelige Lenkung" beim Model 3 und Y. Ein OTA-Update gab es neben den beiden Baureihen zusätzlich auch noch für Model S und X wegen einer "Vorschriftenabweichung bei automatischen Spurwechseln".

Abbildung des Tesla Pkw-Produktportfolios.
Bild: Tesla, Inc.

Einen „Regelverstoß beim automatisierten Spurwechsel“ moniert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seit etwa einem Monat bei weltweit knapp 143.000 Exemplaren des Models 3, S, X und Y von Tesla. In der Behördendatenbank wird deshalb ein Rückruf für hierzulande 21.776 Einheiten der Baujahre 2016 bis 2022 ausgewiesen. Er trägt die interne Kennung „SB-22-00-007“.

Das angekündigte „Softwareupdate over the air“ (OTA, also ohne Werkstattbesuch) dürfte bereits aufgespielt worden sein. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte das Online-Magazin „Teslamag“ auf einen Herstellerhinweis zum sog. „Release 2022.36“ aufmerksam gemacht. In einigen Regionen Europas deaktiviert das Fahrzeug demnach „aufgrund gesetzlicher Bestimmungen“ an Autobahnauffahrten den Autopiloten.

Das KBA hat noch einen weiteren Tesla-Rückruf angekündigt. Bei im vergangenen Jahr gebauten Modellen 3 und Y bemängelt die Behörde eine „schwergängige, hakelige Lenkung bei niedrigen Umgebungstemperaturen“. Die weiteren Infos in der Datenbank sind bislang aber nur sehr vage. Es ist weder klar, wie viele Elektroautos betroffen sind, noch welche Korrekturmaßnahme unter welchem Rückrufcode vorgesehen ist. Diesmal dürfte allerdings ein mechanischer Eingriff notwendig sein.

Nachtrag 15.1.2024:

Nun hat das KBA zum letztgenannten Rückruf weitere Details veröffentlicht. Demnach fand die Aktion mit der internen Kennung „SB-24-32-001“ weltweit für über 133.277 Einheiten statt, davon 11.633 in Deutschland. Die Abhilfemaßnahme bestand auch hier in einem OTA-Softwareupdate.

Nachtrag 22.9.2025:

Ein weiterer Tesla-Rückruf mit der Nummer „SB-24-00-015“ behandelte das Thema Spurwechsel. Dies geht aus einem rückdatierten Eintrag in die Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) hervor. Darin bemängelt die Behörde beim Modelljahr 2024 der Baureihen 3, S, X und Y, dass ein Softwarefehler im Kamerasystem an der B-Säule „zur Abweichung von der UN-ECE R 79 bezüglich automatischem Spurwechsel“ führt. In einem uns vorliegenden Dokument vertritt der Hersteller die Auffassung, dass das Problem nicht sicherheitsrelevant sei: „Das Objekterkennungssystem von Tesla arbeitet zusammen mit einer Reihe von Kameras, die Überlappungen bei der Erkennung haben, und einem videobasierten neuronalen Netzwerk mit Sechs-Sekunden-Speicher, um sicherzustellen, dass Fahrstreifenwechsel auch bei Verlust der B-Säulen-Kamera sicher durchgeführt werden“.

Mit der Firmware-Version 2023.32.4 für Fahrzeuge mit Hardwareversion 4 für den Autopilot sei das neuronale Netzwerk, das für die Erkennung von Kamerablindheit verantwortlich ist, nicht darauf ausgelegt gewesen, auf der B-Säulen-Kamera zu laufen, wenn „Full self driving“ (FSD) nicht aktiviert ist, heißt es in dem Statement. „Das bedeutet, wenn die Autosteer-Funktionen außerhalb von FSD betrieben werden, ist das System nicht in der Lage, Kamerablindheit zu erkennen“. ECE R79 verlangt jedoch, dass das System eine kundenorientierte Warnung vor  Kamerablindheit bereitstellt und das System verhindert, dass das Fahrzeug während solcher Bedingungen einen Fahrstreifenwechsel durchführt. Ein am 15.8.2024 ausgespieltes OTA-Update sorgte laut dem Dokument dafür, dass die Fahrzeuge konform mit der ECE R79 sind. Laut KBA galt dies weltweit für 167.459 Einheiten, davon 15.042 in Deutschland.

Über Niko Ganzer 1925 Artikel
Weitere Infos über mich und den Blog finden Sie ganz oben in der Navileiste unter "About".

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*