Dieser BMW-Kunde ist ein Betroffener des vor einem Jahr gestarteten Rückrufs für den AGR-Kühler. Dieser wird bekanntlich nur bei den Vierzylinder-Dieseln verbindlich getauscht. Bei den Sechszylindermodellen gibt es ein neues Bauteil erst nach einem Check. Der fiel für den Autoren des nachfolgenden Videos negativ aus. Da er die Geruchsbelästigung im Innenraum aber nicht länger hinnehmen will, tauscht er kurzerhand selbst das Bauteil und gibt hierfür eine Anleitung.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihren Artikel vom 23.10.2018 betreffend ‚BMW ERWEITERT AGR-RÜCKRUF‘. Ich habe einen BMW X3 Vierzylinder Baujahr 2012 und habe mich aufgrund ihres Artikel an BMW in München gewandt. Nachdem ich die Kopie des Fahrzeugscheines und eine Kopie ihres Artikels an BMW Kudenbetreuung geschickt habe, bekam ich von dort die schriftliche Nachricht, dass mein Fahrzeug nicht betroffen sei. Auch der von mir angemerkte regelmäßige Verlust von Kühlmittel war für BMW kein hinreichender Grund, um den AGR-Kühler zu tauschen. Was habe ich davon zu halten? Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schöndorf
Hallo Herr Schöndorf,
die genauen Umfänge eines Rückrufs legt der Hersteller fest. Sollte der sagen, dass ihr Fahrzeug nicht betroffen ist, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer Beschwerde beim KBA und/oder eine Berücksichtigung dieser Entscheidung bei Ihrem nächsten Fahrzeugkauf.
MfG
Niko Ganzer