Mercedes-Nutzfahrzeuge: Rückrufe von klein bis groß

Fünf Rückrufe für Personen- und Gütertransporter von Mercedes stehen neu auf dem Programm. Die Modellpalette reicht vom Kleintransporter bis zum Schwerlaster

Baumstämme mit bis zu 65 cm Durchmesser werden hier zu Kleinholz gemacht, als wären es Mikadostäbchen. Sascha Voß sitzt dazu im Führerstand seines Krans, der auf seinem Unimog U 530 montiert ist.
Bild: Daimler

Erneut gibt es aus der Nutzfahrzeugabteilung von Daimler fünf Rückrufe für Fahrzeuge mit dem Mercedes-Stern auf dem Kühlergrill zu vermelden. Da die Pressestelle keine Informationen zu solchen sicherheitsrelevanten Aktionen gibt, sind die knappen Warnhinweise des Kraftfahrt-Bundesamts der einzige Anhaltspunkt hinsichtlich der Gefahrenquelle. Rückrufumfang und Abhilfemaßnahme bleiben somit wieder ungeklärt.

Betroffen sind verschiedene Mercedes-Modelle, angefangen vom kleinen (Personen-)Transporter Viano/V-Klasse bis hin zur „A-Klasse“ (Actros, Antos, Arocs, Atego, Axor) der Schwerlaster. Letztere müssen in die Werkstatt, weil die Achsbrücke der Hinterachse brechen kann. Es geht um Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2017. Von 2014 bis hinein in dieses Jahr liefen Viano und V-Klasse mit Fahrwerksproblemen vom Band. „Fehlende Schweißpunkte am hinteren Querträger können bei einem Unfall die Verletzungsgefahr der Insassen erhöhen“, lautet die behördliche Warnmeldung.

Beim für den Personennahverkehr konzipierten Transporter Sprinter City gibt es Probleme mit dem Fahrersitz. Der ist drehbar und kann daher in einem bestimmten Verstellbereich die Nutzung der Feststellbremse beeinträchtigen. Die Bremse kann dann nicht mehr vollständig betätigt werden. Betroffen sind hier die Baujahre 2012 bis 2016.

Nutzfahrzeug-Klassiker Unimog muss in die Werkstatt

Mehr Personen können mit dem Mercedes Tourismo befördert werden, auch Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Bei im vergangenen und diesem Jahr gebauten Fahrzeugen könnte die Scheibe an der Tür für den Behindertenlift unzureichend verklebt sein. Sollte sie herausfallen, besteht Verletzungsgefahr für andere Verkehrsteilnehmer.

Auch der fürs Gelände konzipierte Nutzfahrzeug-Klassiker Unimog (Foto) muss in die Vertragswerkstätten. Modelle, die seit 2014 das Werk verließen, können Hydrauliköl verlieren. Ursache sind nicht der Spezifikation entsprechende Hydraulikschläuche. Sie können platzen.

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