Porsche Cayenne nicht generell mangelhaft

OLG Stuttgart: Der Abgasskandal ermöglicht nicht pauschal einen Rücktritt vom Leasingvertrag, der mit einer Gesellschaft des VW-Konzerns geschlossen wurde.

Cayenne Cayenne GTS Exterieur rot seite stehend Cayenne (E2 II)
Bild: Porsche

Ein durch den Dieselskandal verursachter pauschaler Vertrauensverlust in eine Marke rechtfertigt nicht die Kündigung eines Leasingvertrags für einen Porsche Cayenne GTS mit Benzinmotor. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart im April entschieden und damit die Klage des Leasingnehmers abgewiesen (Az. 6 U 146/16). Voraussetzung für eine rechtmäßige Kündigung wäre eine arglistige Täuschung über den Zustand des geleasten Fahrzeugs gewesen. Diesen Nachweis habe der Kläger aber nicht erbracht, so die Richter.

Der Kläger bestellte den Porsche Cayenne im August 2013 bei einem Autohaus zum Preis von rund 119.000 Euro. Mit der Beklagten, die Leasingverträge und Finanzierungen für Porsche-Fahrzeuge anbietet, schloss er hierüber einen Leasingvertrag über 48 Monate. Mit Schreiben vom 12. November 2015 kündigte der Kläger den Leasingvertrag und erklärte hilfsweise seinen Rücktritt vom Vertrag sowie die Anfechtung seines Leasingantrags. Die Beklagte nahm das Auto aber nicht zurück.

Der Kläger konnte und wollte in der Verhandlung nicht darlegen, dass beim Motor des Cayenne ein Mangel gegeben sei. Ohnehin schlossen die Vertragsbedingungen eine Sachmangelhaftung des Leasinggebers wirksam aus. Der Kläger hielt seine Kündigung aufgrund des eingetretenen Vertrauensverlustes für berechtigt. Einen Nachweis, dass die Beklagte selbst in irgendeiner Weise in den Abgasskandal verwickelt sei, konnte er aber nicht liefern.

„Allein der Umstand, dass es bei anderen Konzerngesellschaften zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, rechtfertigt nicht die Annahme, der Kläger habe berechtigterweise das Vertrauen in die Beklagte als seine Vertragspartnerin verloren“, heißt es in der Urteilsbegründung. Weder der „Pflichtenkreis“ der Beklagten noch das „Erfüllungsinteresse“ des Klägers an einer mangelfreien Sachleistung seien vom Abgasskandal betroffen.

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