Heißer Kampf um ein Kältemittel

Vor Jahren entspann sich um eine vermeintlich profane Flüssigkeit eine heftige Diskussion in der Automobilbranche. Die Frage: Wie gefährlich ist das Klimaanlagen-Kältemittel R1234yf?

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Bild: Pixabay / n23club, CC0 Public Domain

Der Streit um ein ökologisches Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen tobt nun schon seit über einem Jahrzehnt. Bereits 2006 verlangte die EU-Kommission von den Autobauern die Verwendung einer klimafreundlicheren Substanz als die bis dato verwendete Chemikalie R134a. Es wurde nicht – wie oft fälschlicherweise behauptet – ein bestimmtes Kältemittel vorgeschrieben, sondern lediglich eines mit bestimmten Eigenschaften. Richtwert ist das GWP (Global Warming Potential, übersetzt: Treibhauswert); es darf nicht über 150 liegen (GWP von R134a: 1.430, GWP von CO2 bzw. R744: 1). Eigentlich sollten bereits ab 2011 neu typgenehmigte Fahrzeuge nicht mehr mit dem Fluorkohlenwasserstoff befüllt werden dürfen. Diese Frist wurde von der EU-Kommission auf 2013 verschoben.

Doch kurz vor der Einführungspflicht machte Daimler Sicherheitsbedenken bei dem designierten Nachfolger R1234yf geltend. Wegen seiner leichteren Brennbarkeit verweigerte der Konzern die Verwendung der Chemikalie. Unterstützung erhielten die Stuttgarter insbesondere von Andreas Kornath, Professor für Anorganische Chemie an der LMU München. Er warnte vor der flächendeckenden Einführung des neuen Kältemittels, weil es beim Verbrennen die Giftstoffe Fluorwasserstoff (Flusssäure) und Carbonylfluorid freisetze. Letzteres ist laut Kornath ein Abkömmling des Kampfstoffs Phosgen, der im ersten Weltkrieg eingesetzt wurde. Ein Video der „Auto Bild“, in dem Kornath den Effekt von Flusssäure an einem Schweinekopf demonstrierte, zog damals Kreise im Internet.

Die Bedenken wurden von der zuständigen Europäischen Kommission nicht geteilt. Ihre Forschungsstelle erklärte 2014 nach einer zusätzlichen Risikoanalyse, dass es keine Hinweise auf ein ernstes Risiko bei der Verwendung dieses Kältemittels „unter normalen und absehbaren Einsatzbedingungen“ gebe. Auch das KBA konnte bei selbst durchgeführten Crashtests „keine hinreichenden Nachweise einer ernsten Gefahr im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes“ liefern. Es empfahl der EU-Kommission allerdings „mit Nachdruck weitere Untersuchungen durchzuführen, um die potenziellen Risiken des Kältemitteleinsatzes von R1234yf in Fahrzeugklimaanlagen besser bewerten zu können.“

Die Empfehlung konnte nicht verhindern, dass die Kommission wegen der Angelegenheit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitete. Bislang letzte Amtshandlung: Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof im Dezember 2015, weil die Behörden hierzulande die aus Kommissionssicht illegale Weiterverwendung von R134a durch Daimler duldeten (Nachtrag: inzwischen ist ein Urteil ergangen). Bis heute stehen sich die Lager der Befürworter und Gegner des Kältemittels unversöhnlich gegenüber. Interessengruppen wie die Deutsche Umwelthilfe, die seinerzeit massiv gegen die Einführung von R1234yf kämpfte, haben das Thema aber nicht mehr in die Öffentlichkeit gebracht. Die Tatsache, dass die Hersteller seit Jahresbeginn nahezu alle Neufahrzeuge mit dem umstrittenen Kältemittel ausliefern, machte daher kaum mehr Schlagzeilen.

Vier Millionen Pkw mit R1234yf

Laut KBA waren zum Jahreswechsel mindestens 2,4 Millionen Pkw mit dem neuen Kältemittel R1234yf ausgestattet. Hinzu kommen knapp 1,8 Millionen Neufahrzeuge, die im ersten Halbjahr 2017 zugelassen wurden. Mangels Alternativen müssten eigentlich gem. Art. 5 (5) der Richtlinie 2006/40/EG alle mit R1234yf befüllt sein. Allerdings hat das KBA Sondergenehmigungen für Fahrzeuge erteilt, die zwar 2016 gebaut, aber erst 2017 neu zugelassen wurden. Wie viele solcher Ausnahmen es gibt, ist unklar. Mit der Annahme, dass inzwischen etwa vier Millionen Pkw allein in Deutschland mit dem umstrittenen Kältemittel unterwegs sind, dürfte man aber nicht weit von der Realität entfernt sein (Kältemittel-Hersteller Honeywell spricht aktuell von drei Millionen Fahrzeugen hierzulande).

In Deutschland brennen jedes Jahr etwa 15.000 Autos. Es dürfte also inzwischen durchaus eine statistisch relevante Größe an Fahrzeugbränden auch von Modellen mit R1234yf gegeben haben. Berichte über Verletzte oder gar Tote durch das Kältemittel blieben bislang aus. Das bestätigt auch die Sprecherin des Deutschen Feuerwehrverbands, Silvia Darmstädter: „Es gibt keine neuen spezifischen Erkenntnisse unsererseits bezüglich des Kältemittels, auch keine Berichte der Feuerwehren zu speziellen Problemfällen“, sagte sie auf Anfrage. So wird also auch beim Kältemittel nicht alles so heiß gegessen, wie es einst gekocht wurde.

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