Ein Rückruf in vierstelligem Umfang hinterlässt selten Spuren in Online-Kundenforen. Wenn es sich bei dem zurückgerufenen Fahrzeug aber um das bei Tuningfreunden beliebte Modell Audi TTRS handelt, ist das Echo groß. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bemängelt seit Mitte Januar bei etwas über 3.000 Exemplaren der Baujahre 2015 bis 2018 sehr knapp eine „unzulässige Geräuschbildung“. Das kürzlich versandte Kundenanschreiben wird deutlicher. Demnach stellt eine Änderung in der Motorsoundsteuerung sicher, dass das leisere Soundsetting „Standard“ unabhängig von der Betätigung des Soundtasters in bestimmten Fahrzeugeinstellungen erhalten bleibt. Ziel ist offenbar, dass sich die Auspuffklappen während der Fahrt seltener öffnen.
Die Reaktion eines Betroffenen: „Kein Sicherheitsmangel, somit auch keine Pflicht“. Doch diese Einschätzung ist etwas vorschnell. Denn die Durchführung des Rückrufs mit dem Aktionscode „30E3“ wird behördlich überwacht. Es droht also bei Nicht-Durchführung eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs, um aus Sicht der Gesetzeshüter dem Lärmschutz Genüge zu tun. „Leider kam es genau wegen manch Leuten ohne Rücksicht zu der Maßnahme seitens Polizei und KBA in diesem Fall“, lautet die Antwort auf den Vorwurf eines anderen, dass der Rückruf „sinnfrei“ sei.
Begründet wird die Verweigerungshaltung von vielen Kunden aber weniger mit der Lust, die Umwelt mit dröhnenden Verbrennergeräuschen zu beschallen: „Die dürfen meine Taste gerne rausbauen, kein Ding… der Weg übers Steuergerät wird [aber] so lange es geht von meiner Seite verweigert“, schreibt ein User. Vielen Fahrzeughaltern bereitet die Ankündigung eines einstündigen Softwareupdates nämlich aus einem anderen Grund Kopfzerbrechen. Stichwort: Chiptuning. Audi selbst kündigt offenbar in einem internen Papier an, dass bei einem Update etwaige andere Programmierungen unwirksam werden „oder gar eine Schädigung des Motorsteuergerätes“ möglich ist.
Ein Kunde rät Gleichgesinnten mit eingetragenen Leistungssteigerungen zunächst einmal, der Einladung in den Vertragsbetrieb nicht zu folgen – nach eigenen Angaben nach Rücksprache mit der Audi-Kundenhotline: „Stilllegung kann bis zu 2 Jahre dauern, aber vorher wird es auf jeden Fall eine Lösung geben, also wartet erstmal ab, bevor ihr zu Audi rennt“. Auch der inzwischen auf 27 Seiten angewachsenen Thread der „TTS-Freunde“ zu dem Rückruf gibt zunächst die Empfehlung, abzuwarten und auf eine Lösung von den Tunern zu warten.
Nachtrag 7.6.2023:
Nun hat es auch den Audi R8 erwischt. Das KBA hat kürzlich für weltweit 5.021 Exemplare ebenfalls ein Softwareupdate wegen einer „unzulässigen Geräuschbildung“ angekündigt. In Deutschland betrifft die Aktion „26P7“ knapp 2.000 Halter von Boliden der Baujahre 2015 bis 2018.
Und auch zum Rückruf „30E3“ (bzw. der zwischenzeitlichen Ergänzung „26P5“) für den TTRS hat sich innerhalb eines Jahres einiges getan. Ein Betroffener hat dies in einem Post zusammengefasst. (inkl. Link zu einem Video, das die Klappensteuerung nach dem Update verdeutlicht).
Nachtrag 22.1.2024:
Im Zusammenhang mit der Aktion „26P7“ nennt das KBA noch einen Aktionscode der Vorgängeraktion. Er lautet „30E4“.
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