Kältemittel: Der Preis ist heiß

Jahrelang tobte der Streit um die Gefährlichkeit des neuen Kältemittels für Fahrzeugklimaanlagen. Nun könnte es auf einmal zum begehrten Gut werden. Schuld sind steigende Preise bei der bisher noch vorherrschenden Chemikalie. Der ist politisch gewollt.

Warnhinweis zum Klimaanlagen-Kältemittel im Motorraum eines MG ZT-T.
Bild: Ganzer

Die Bundesregierung plant keine „Initiative zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unüblich ansteigenden Preisniveaus bei der Reparatur bzw. Wartung von Klimaanlagen“. Dies geht aus einem Antwortschreiben auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion vom April hervor. Darin beklagen die Abgeordneten eine massive Preissteigerung des Kältemittels R134a. Dieses ist zwar inzwischen in Neuwagen verboten und durch das umstrittene R1234yf ersetzt worden. Doch im alten Bestand – also der Mehrzahl der heute auf der Straße befindlichen Fahrzeuge – ist es trotz seines hohen Treibhauseffekts für die einwandfreie Funktion von Klimaanlagen nach wie vor unverzichtbar.

Seriöse Händler rufen zwischen 400 und 500 Euro für eine Zwölf-Liter-Flasche R134a auf. Das ist das Vier- bis Fünffache früherer Preise, wie aus einem Bericht des Fachmagazins „Kfz-Betrieb“ vom Frühjahr hervorgeht. Schuld daran ist eine EU-Verordnung von 2014, die stufenweise die europaweit in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW) limitiert. Bis 2030 soll es auf 21 Prozent der Ausgangsmenge, welche dem Jahresdurchschnitt der Jahre 2009 bis 2012 entspricht, reduziert werden.

„Die Verknappung am Markt und die damit einhergehende Verteuerung von HFKW-Kältemitteln ist eine beabsichtigte Wirkung dieser Regelung, um die Verwendung klimafreundlicher Alternativen zu befördern“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage. Umgehen lässt sich dies nur durch Billigangebote aus dem Internet. Hierbei könnte es sich allerdings um „Schmuggelware“ handeln. Denn auf den Online-Börsen tummeln sich offenbar auch Anbieter, die unter dem Radar des von der EU eingeführten Handelslimits agieren.

Anbieter fordern schärfere Kontrollen

„Das Inverkehrbringen von illegalem Kältemittel stellt einen Straftatbestand dar“, betont der Anbieter Arthur Friedrichs Kältemittel. Auch ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Ankauf sei gemäß der Chemikalienklimaschutzverordnung eine Ordnungswidrigkeit und könne unter Umständen eine Geldstrafe nach sich ziehen. Zudem drohten Schäden an der Klimaanlage, wenn das Produkt von minderer Qualität sei. „Im schlimmsten Fall kann es sogar sein, dass brennbare Kältemittel in diesen Zylindern vorhanden sind“, zitiert der „Kfz-Betrieb“ den Friedrichs-Geschäftsführer, Patrick Amrhein.

Dass es solche Angebote überhaupt gibt, prangern einige legale Kältemittel-Anbieter an. Ihre 2018 gegründete Initiative „Coolektiv“ forderte Anfang des Jahres in einem offenen Brief an die EU-Kommission schärfere Kontrollen und Maßnahmen gegen die schwarzen Schafe der Branche. Coolektiv gibt an, dass 2018 rund 22,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente illegal in die EU eingeführt wurden. Dabei habe es sich vor allem um Produkte mit hohen Treibhauspotenzialen wie R134a, R404A und R410A gehandelt. „Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Industrie, Brüssel und Berlin sollte beschleunigt werden, um dieses Problem so schnell wie möglich zu beheben“, sagte ein Vertreter der Initiative.

Nächster Preissprung: 2021

Der Anreiz, mit illegalen Kältemitteln den schnellen Euro zu machen, wird aber weiter steigen. Der nächste Preissprung für legal auf dem Markt befindliches R134a ist 2021 zu erwarten. Dann sieht die EU-Verordnung die nächste Kappung des Angebots von derzeit 63 auf dann 45 Prozent der Ausgangsmenge vor. Eine von Experten kontrovers diskutierte Frage, ob in alten Klimaanlagen auch das neue Kältemittel R1234yf zum Einsatz kommen darf, dürfte dann stärker in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses rücken.

Momentan ist R1234yf noch teurer als R134a, aber in zwei Jahren könnte die Situation eine andere sein. Die Bundesregierung erteilt in ihrem Antwortschreiben solchen Gedankenspielen vorsorglich schon mal eine Absage. „Pkw-Klimaanlagen dürfen lediglich mit dem in der Typgenehmigung genannten Kältemittel betrieben werden.“, heißt es in ihrer Antwort. Und auch sämtliche Fahrzeughersteller lehnen dieses Vorgehen laut „Kfz-Betrieb“ ab.

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