LG Düsseldorf: VW-Softwareupdate enthält weiterhin unzulässige Abschalteinrichtung

Weil der Hersteller vor der Nachrüstung nicht über ein Thermofenster in der Abgasreinigung informiert hat, darf der Kunde nun seinen Tiguan zurückgeben.

04.02.11 Statisch: Grauer Volkswagen Tiguan (Ausstattung "Sport & Style")
Bild: Volkswagen AG

Erneute Ohrfeige für Volkswagen und auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Das Landgericht Düsseldorf hat in einem weiteren Dieselgate-Urteil (Az.: 7 O 166/18) festgestellt, dass in einem VW Tiguan 2.0 TDI auch nach dem von der Behörde genehmigten Softwareupdate eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Das Programm zur Abgasreinigung enthalte nunmehr ein „Thermofenster“. Das bedeutet, dass die Abgasreinigung selbst nach dem Eingriff nur bei Temperaturen zwischen zehn und 32 Grad Celsius funktioniert. Zudem wird sie ausgeschaltet, wenn sich das Fahrzeug höher als 1.000 Meter über dem Meeresspiegel bewegt.

„Nach Auffassung der Kammer hätte die Volkwagen AG den Kläger auch über diese Einschränkungen bei der Abgasreinigung informieren müssen“, hieß es in einer Gerichtsmitteilung von vergangener Woche. Eine Aufklärung über die weiterhin vorhandene Abschaltvorrichtung sei aber nicht erfolgt. Daher sprach das Gericht dem Kläger einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Er erhält also den Kaufpreis für sein Fahrzeug abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.

„Sensationsurteil“

„Dass die Volkswagen AG ihr Vorgehen seit Bekanntwerden des ‚Abgasskandals‘ mit dem Kraftfahrt-Bundesamt abgestimmt hat, war für die Entscheidung der Kammer im Ergebnis ebenso unerheblich wie die Frage, ob die Abgaswerte nunmehr eingehalten werden“, heißt es abschließend in der Mitteilung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann der Hersteller Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer, die viele Geschädigte im Abgasskandal vertritt, sprach in einer ersten Reaktion von einem „Sensationsurteil“. Wenn die Auffassung des Landgerichts Düsseldorf zutreffe, sei das Update unbrauchbar und die Fahrzeuge seien weiterhin illegal unterwegs. Da die hier festgestellten Schadensersatzansprüche aus dem Update resultierten, gelte nicht die ursprüngliche Verjährungsregel. Die Verjährung beginne neu zu laufen. „Für viele Kunden wird Sie daher erst Ende 2020 oder möglicherweise noch später enden.“

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