Rückruf-Rekordjahr 2018

Bilanz, Teil 1: Mit 546 Rückrufen für Kraftfahrzeuge gab es im vergangenen Jahr einen neuen Höchstwert. Den Löwenanteil machten mal wieder Pkw aus. Immerhin jeder fünfte Rückruf drehte sich aber um Nutzfahrzeuge.

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Bild: Pixabay / geralt

Das Jahr 2018 hat in Sachen Fahrzeugrückrufe erneut neue Rekorde in Deutschland aufgestellt. Das ergibt eine exklusive Auswertung, die „Kfz-Rueckrufe.de“ in Zusammenarbeit mit dem Big-Data-Spezialisten GEPA mbH angefertigt hat. Der bisherige Maximalwert von 524 Aktionen, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für 2017 auswies, ist noch einmal um vier Prozent gestiegen. Das bedeutet, dass die Behörde, die seit 2008 die offiziellen sicherheitsrelevanten Aktionen in Deutschland auflistet, im abgelaufenen Jahr 546 neue Einträge in ihrer Datenbank erfasste.

Grafik zur Anzahl der Kfz-Rückrufaktionen pro Jahr von 2009 bis 2018 (Quelle: KBA / GEPA mbH / Kfz-Rueckrufe.de)
Grafik: Anzahl Kfz-Rückrufe in D seit 2009

Im Schnitt kamen hierzulande also an jedem Arbeitstag mindestens zwei sicherheitsrelevante Probleme an Pkw, Lkw, Motorrädern oder anderen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugteilen und Zubehör hinzu. Oder anders ausgedrückt: 2018 wurden fast so viele Aktionen registriert wie in den drei Jahren zwischen 2010 und 2012 (547 Aktionen) zusammen. Im Vergleich zum Jahr 2012 hat sich die Zahl der Rückrufaktionen sogar mehr als verdreifacht!

Zum Anstieg trugen insbesondere die Pkw1 (367 Rückrufe, ein Plus von neun Prozent im Vergleich zu 2017) bei, während bei den Nutzfahrzeugen2 (110 Rückrufe, minus 3%) und den sonstigen Rückrufen3 (18 Aktionen, minus 22%) die Summen im Vergleich zu 2017 zurückgingen. Krads4 (51 Rückrufe) blieben etwa auf dem gleichen Niveau wie 2016 und 2017.

Grafik zur Anzahl der Pkw-Rückrufaktionen pro Jahr von 2009 bis 2018 (Quelle: KBA / GEPA mbH / Kfz-Rueckrufe.de)
Grafik: Anzahl Pkw-Rückrufe in D seit 2009

Der deutliche Pkw-Zuwachs ist insofern bemerkenswert, weil insbesondere das bisherige Rekordjahr 2016 (355 Pkw-Rückrufe) geprägt war durch den Einmaleffekt des VW-Abgasskandals. Das in mehreren Etappen durchgeführte Pflicht-Update der Abgsasoftware in Modellen von Audi, Seat, Skoda und VW war allein 2016 für 54 Einträge in der KBA-Datenbank verantwortlich. 2018 gab es dagegen nur noch wenige neue Warnhinweise im Zusammenhang mit Dieselgate – trotzdem waren es nochmal zwölf Pkw-Rückrufe mehr als vor zwei Jahren!

Zwei Drittel aller Rückrufe sind für Pkw

Grafik zum Anteil der Fahrzeugtypen an Kfz-Rückrufaktionen von 2008 bis 2018 (Quelle: KBA / GEPA mbH / Kfz-Rueckrufe.de)
Grafik: Fahrzeug-Typen

Der Anteil der Pkw an allen Kfz-Rückrufen lag im vergangenen Jahr in etwa auf dem Durchschnittswert. Ungefähr zwei Drittel aller Rückrufe drehen sich seit 2008 um Personenwagen. Deutlich über dem statistischen Mittel von 16 Prozent lag der Anteil der Nutzfahrzeug-Rückrufe. Jede fünfte Aktion richtete sich 2018 an Halter von Lkw, Transportern, etc. Der Anteil von Krads an allen seit 2008 erfassten Rückrufen ist mit 14 Prozent ähnlich hoch ist wie der von Nutzfahrzeugen. Im vergangenen Jahr trug diese Fahrzeuggruppe aber nur zehn Prozent zum Rückruf-Kuchen bei.

Die nächsten Auswertungen des Rückrufjahres 2018 behandeln in den kommenden Wochen die Verteilungen der Aktionen auf die verschiedenen Baugruppen am Fahrzeug, sowie auf die Fabrikate im Bereich Pkw, Nfz und Krad.

Anmerkungen

1: Unter Pkw fallen die typischen Fahrzeugklassen vom Kleinstwagen bis zur Oberklasse, Vans, Geländewagen, SUV, Hochdachkombis, Kleintransporter, Pick-ups und (Super-)Sportwagen, etc.

2: Unter Nutzfahrzeuge fallen u.a. Wohnmobile, Bau- und Reinigungsfahrzeuge, Reise- und Omnibusse, Transporter, sowie Lkw (schwere Lkw werden erst seit 2013 in der KBA-Datenbank gelistet).

Die Einträge der KBA-Datenbank sind nach Rückrufen gegliedert. Ein Eintrag kann also sowohl Pkw- als auch Nfz-Baureihen betreffen. Hier erfolgte die Zuordnung aufgrund des Mehrheitsprinzips. Waren von einem Rückruf also z.B. zwei Pkw- und drei Nfz-Baureihen betroffen, erfolgte eine Zuordnung des Rückrufs zu Nutzfahrzeugen. Bei Gleichheit erfolgte eine Zuordnung zu Pkw. Wurde also bei einem Rückruf sowohl eine Pkw- als auch eine Nfz-Baureihe als betroffen genannt, erfolgte eine Zuordnung zu Pkw.

3: Unter „Sonstiges“ fällt grob gesagt alles, was keinen eigenen Motor hat, z.B. Wohnwagen und andere Anhänger, Ersatzteile, Zubehör und Reifen. Eine Zuordnung erfolgte außerdem bei allen Rückrufen, bei denen eine Einteilung in eine der anderen Kategorien nicht möglich war (z.B. weil die Warnmeldung des KBA keine Modellnamen enthielt).

4: Unter Krad fallen u.a. E-Bikes, Pedelecs, Leichtfahrzeuge, Mopeds, Motorräder, Trikes, Quads und ATV.

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