Illegale Fahrzeugapps?

Die Transformation vom Pkw zum rollenden Smartphone beinhaltet interessante Rechtsfragen, wie das konkrete Beispiel eines BMW-Kunden zeigt, der sich vom Hersteller wegen der Nutzung von Drittangeboten rüffeln lassen musste.

Abbildung der Funktion BMW-Maps auf dem Cockpidisplay (Juli 2020).
Bild: BMW AG

Auf der Suche nach neuen Erlösquellen versuchen sich zahlreiche Autohersteller in der Übernahme des App-Geschäftsmodells auf ihre Fahrzeuge. Bestimmte Funktionen lassen sich wie beim Smartphone also nur gegen Aufpreis freischalten. Im Zusammenhang mit diesem Phänomen stieß ich kürzlich auf eine interessante Diskussion von BMW-Kunden. Denn offenbar gibt es herstellerunabhängige Anbieter, die ebenfalls solche Zugänge versprechen.

Der Themenstarter warnt andere Nutzer vor solchen Angeboten von Dritten. Nach dem Aufspielen eines Softwareupdates in einem herstellereigenen Betrieb habe aufgrund der Fremdcodierung das Navi nicht mehr funktioniert. „Musste mich etwas blöde anreden lassen, da das illegal ist. Und es wurde von München aus [wieder] freigeschaltet, die BMW Niederlassung konnte das nicht machen. Werde mich hüten das nochmal machen zu lassen“, so das frustrierte Fazit eines Kunden.

„Warum sollte das illegal sein? Darf mit meinem Eigentum machen und lassen was ich will. Lediglich Garantie und Kulanz kann man mir dann verwehren“, empört sich ein Mitdiskutant. Ein anderer stellt folgende Frage: „Dann ist Chiptuning auch illegal, weil man das schwächere Auto gekauft hat und nachträglich selber die Leistung erhöht, statt das teurere Auto zu kaufen?“. Doch eine Wortmeldung zum Stichwort „Nutzungslizenzen“ beendet das Wortgefecht rasch.

Das Stichwort „Kartellrecht“ bzw. „Gruppenfreistellungsverordnung“ ist kein Bestandteil dieser Diskussion. In der „realen Welt“ dürfen freie Werkstätten, also Kfz-Betriebe ohne einen Servicevertrag mit dem Hersteller, im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Ähnlich dürfte der Fall bei den virtuellen Plattformen der OEM gelagert sein. Ein grundsätzlicher Ausschluss von Drittanbietern neuer Fahrzeugfeatures dürfte also – anders als es die letzten Einträge des konkreten Threads nahelegen – nicht rechtens sein.

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