Weil bei einem Seitenaufprall der Seiten- und der Kopf-Airbag nicht auslösen könnte, werden seit Ende April alle Mazda5 der ersten Generation (Typ CR, gebaut zwischen 11. Februar 2005 und 17. September 2010 ) zurückgerufen. Dies ist notwendig, weil keine Liste der Fahrgestellnummern der Modelle vorliegt, die optional mit einem Beifahrerairbag-Deaktivierungsschalter ausgestattet wurden. Denn nur bei diesen ist eine halbstündige Neuprogrammierung des Airbag-Moduls nötig.
Wie eine Mazda-Sprecherin auf Anfrage erklärte, ist beim nachträglichen Einbau „die anschließende Konfiguration des zugehörigen Steuergerätes nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden“. Von den über 57.000 in Deutschland gemeldeten Fahrzeugen seien mit 523 Exemplaren nicht einmal ein Prozent betroffen. In Europa müssen im Rahmen der Aktion „AH003A“ ca. 160.000 Mazda5 überprüft und ggf. das Steuergerät neu programmiert werden.
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