Im Namen Schopenhauers

In den Reaktionen auf das Fahrverbotsurteil des Bundesverwaltungsgericht geht es vor allem um die Mobilitätsbeschränkung und Restwertvernichtung. Um kranke Menschen geht es dagegen kaum.

Dienstsitz des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.
Bild: Bundesverwaltungsgericht, Leipzig

Als ich mit Grippe im Bett lag und deshalb vergangenen Freitag auch keinen Newsletter versenden konnte, musste ich häufig an ein Schopenhauer-Zitat denken: „Die Gesundheit ist gewiss nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“ Leider erkennt man die Wahrheit dieses Satzes erst so richtig, wenn die Fitness abhanden gekommen ist.

Nur so ist auch die Reaktion auf das Fahrverbotsurteil zu erklären. Gesunde Menschen betonen vor allem die (noch nicht mal beschlossene) Einschränkung ihrer Mobilität, wahlweise die Vernichtung großer Restwerte bei Dieselfahrzeugen. Über die Förderung der körperlichen Gesundheit von Menschen mit Atemwegserkrankungen in Großstädten las ich kaum etwas.

Dabei hatte schon das Stuttgarter Verwaltungsgericht klargestellt, was das wichtigste Leitmotiv sein muss: „Das Verkehrsverbot verstößt […] unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil […] der Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit der von den Immissionen betroffenen Wohnbevölkerung in der Umweltzone Stuttgart höher zu gewichten ist, als die dagegen abzuwägenden Rechtsgüter.“

Im Klartext: Selbst wenn es „nur“ um die Gesundheit einer kleinen Minderheit geht, hat die Mehrheit mit Einschränkungen zu leben. Gut, dass dies nun auch höchstrichterlich geklärt ist! Schopenhauer wäre mit dem Urteil jedenfalls zufrieden gewesen: „Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei, für Erwerb, für Beförderung [!], für Gelehrsamkeit, für Ruhm, geschweige für Wollust und flüchtige Genüsse; vielmehr soll man ihr alles nachsetzen.“ (Zitat aus den „Aphorismen zur Lebensweisheit“)

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