Kältemittel-Streit: Rechtsbruch ohne Folgen

Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass die Bundesregierung zu Unrecht Daimler bei der Weiterverwendung der Chemikalie R134a gewähren ließ. Eine Strafe zieht das aber nicht nach sich.

Ein roter Mercedes-Benz CLA-Klasse, CLA 220 CDI, fährt auf eine Hecke zu.
Bild: Daimler

Häufig sind einst heftig geführte Debatten schon wieder abgeklungen, wenn Gerichte das letzte Wort haben. Das gilt auch für den Streit um das richtige Kältemittel in Auto-Klimaanlagen. Daimler machte einst Sicherheitsbedenken gegen die Branchenlösung geltend. Die Bundesregierung ließ den Konzern dabei gewähren – zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof gestern festgestellt hat.

Die Bundesrepublik Deutschland habe es versäumt „die Übereinstimmung von 133.713 Fahrzeugen der Typen 246, 176 und 117 [Foto] mit ihren genehmigten Typen wiederherzustellen, die von der Daimler AG vom 1. Januar bis zum 26. Juni 2013 in den Verkehr gebracht wurden, obwohl sie nicht mit dem für die genehmigten Typen deklarierten Kältemittel R1234yf […] ausgerüstet waren“, heißt es in dem Urteil. Im Klartext: Man duldete, dass Mercedes-Modelle ohne Typgenehmigung auf die Straße kamen, statt den Hersteller daran zu hindern bzw. einen Rückruf anzuordnen.

Die Strafe für die Verfehlung fällt für die Bundesregierung überschaubar aus. Sie muss lediglich ihre eigenen Verfahrenskosten tragen „und die Hälfte der Kosten der Europäischen Kommission“. Weitere Bußen erachtet das EuGH nicht für notwendig. Das dürfte einzelne EU-Mitglieder künftig kaum abschrecken, im Bedarfsfall wieder nationale Alleingänge zu wagen, wenn es dem vermeintlichen Schutz der heimischen Industrie dient. Denn eine spätere (Teil-)Übernahme der Verfahrenskosten wird jede Staatskasse verschmerzen können.

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