Audi-Rückruf: Instrumententafel kann Airbag behindern

Etwas über 10.000 Exemplare des A6 und A7 benötigen in Deutschland eine Kontrolle der Sollbruchstelle für das Beifahrer-Luftkissen.

Cockpit eines Audi A7 Sportback von 2018.
Bild: Audi AG

Audi ruft in Deutschland 10.349 Exemplare des A6 und A7 (Foto) zurück. Das geht aus einem Warnhinweis des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) hervor. „Aufgrund einer fehlerhaften Fertigung der Instrumententafel kann es zu einer eingeschränkten Funktion des Beifahrerairbags kommen“, begründet die Behörde die Aktion. Es sei daher eine Überprüfung und ggf. eine Nacharbeit der Instrumententafel erforderlich.

Betroffen sind der Mitteilung zufolge Fahrzeuge der Bau- bzw. Modelljahre 2017 bis 2020. Genauere Angaben zum Produktionsdatum gibt es nicht, da der Hersteller keine Presseanfragen zu Rückrufaktionen beantwortet. Die zuständige US-Verkehrssicherheitsbehörde, die den Rückruf mit dem internen Aktionscode „70i2“ kürzlich ebenfalls meldete, listet verschiedene Bauzeiträume zwischen 7. August 2018 und 17. Dezember 2020.

Zudem nannte sie noch weitere Details zur Fehlerursache. Demnach wurde die Sollbruchstelle für den Beifahrer-Airbag möglicherweise nicht entsprechend den Spezifikationen ausgeführt. Dies könne bei einem Unfall nicht nur die Schutzwirkung des Luftkissens beeinträchtigen. Es bestehe außerdem die Gefahr, dass sich Kunststoffteile lösen und in den Fahrgastraum gelangen. Allerdings geht Audi wohl davon aus, dass das Problem nur bei einem Promille der einbestellten Fahrzeuge tatsächlich vorhanden ist. Der Werkstattaufenthalt soll dann maximal eine Stunde dauern.

Vergangenes Jahr gab es bereits einen vergleichbaren Rückruf für den Audi Q3. Zu anderen Fabrikaten des VW-Konzerns liegen beim KBA bislang aber keine Meldungen aufgrund dieses Problems vor. Die Behörde nennt für Kundenanfragen zu der Maßnahme folgende Telefonnummer: 0800/28347378423.

Nachtrag 11.6.:

Unter dem Code „70i3“ gibt es nun auch eine entsprechende Fehlermeldung aus Frankreich für den A4 aus dem März 2021.

Nachtrag 25.10.:

Nun gibt es auch einen Eintrag zum VW Polo mit dem Kürzel „70i4“. Hier präzisiert das KBA: „Im Falle einer Airbagauslösung bei einer Innenraumtemperatur von unter minus 15 Grad Celsius besteht die Möglichkeit einer Beschädigung des Luftsacks“. Der Warnhinweis gilt für 12.139 Einheiten, davon 447 in Deutschland.

 

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