Ford: Rückrufe für Modelle aus US-Produktion

Softwareupdates sollen beim Mustang den Ausfall verschiedener Fahrzeugfunktionen, beim Explorer ein Wegrollen des geparkten SUV verhindern. In Summe geht es in Deutschland um 6.200 Fahrzeuge.

Ein silberner Ford Explorer PHEV fährt 2020 auf einer Landstraße.
Bild: Ford-Werke GmbH

Zwei Ford-Rückrufe betreffen Baureihen aus US-Produktion. Einmal geht es um Mustang mit Handschaltung, die vom 18. Januar 2018 bis einschließlich 16. Dezember 2020 im Montagewerk Flat Rock/Michigan vom Band liefen. Die zweite Aktion ist vorgesehen für den Explorer (Foto) in der Plugin-Hybrid-Variante mit dem Dreilitermotor aus dem Bauzeitraum 22. Oktober 2018 bis 11. April 2022. Hier lautet der Herstellungsort Chicago/Illinois.

In beiden Fällen sind Softwareupdates zur Gefahrenabwehr vorgesehen, wie ein Sprecher der Kölner Pressestelle auf Anfrage verriet. Beim Mustang ist dies notwendig, weil das Antriebsstrang-Steuergerät (PCM) bei bestimmten Fahrbedingungen fehlerhafte Signale senden könnte. Hierüber erhalten die Fahrzeuginsassen laut dem Sprecher eine Meldung im Kombiinstrument.

In der Folge drohen aber Ausfälle der Rückfahrkamera, des Rückfahrscheinwerfers und verschiedener Sicherheitsassistenten wie Antriebsschlupfregelung, Forward Alert, sowie Toter-Winkel- und Querverkehr-Warner. Der Rückruf mit dem internen Code „22S37“ ist für rund 6.900 Mustang in Europa vorgesehen, davon knapp 2.800 in Deutschland.

Wegroll-Problem betrifft weltweit 253.000 Autos

Etwas mehr sind es vom Explorer, nämlich hierzulande 3.427 SUV. Der weltweite Umfang der Aktion „22S27“ beträgt laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stolze 253.000 Einheiten. Die PCM-Aktualisierung sorgt hier dafür, dass „die elektronische Parkbremse automatisch aktiviert, wenn der Wählhebel des Automatikgetriebes in die Parkstellung gebracht wird“, wie der Sprecher sagte.

Hintergrund ist ein mögliches Wegrollen des geparkten Fahrzeugs trotz eingelegter Stufe „P“ des serienmäßigen Zehn-Gang-Automatikgetriebes. Dies kann passieren, wenn eine Befestigungsschraube an der Hinterachse bei der Beschleunigung des Fahrzeugs bricht. Aus diesem Grund erfolgt laut KBA ggf. auch ein Austausch der Hinterachsschraube.

Nachtrag 28.11.2023:

Die Aktion „22S27“ findet ihre Fortsetzung im Rückruf „23S55“.

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