Opel vs. KBA: Erste Runde geht nach Flensburg

Ein Eilantrag gegen den von der Behörde ausgesprochenen Zwangsrückruf ist vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gescheitert.

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Bild: Pixabay / skeeze, CC0 Creative Commons

Opel ist mit einem „Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes“ vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gescheitert. Damit bleibt es vorerst bei einem Zwangsrückruf für die Modelle Zafira (1.6 und 2.0 CDTi), Cascada und Insignia (jeweils 2.0 CDTi), den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Mitte Oktober ausgesprochen hat.

Die Entscheidung stellt allerdings noch keine finale Beurteilung der Auseinandersetzung dar. Die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides sei in der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung derzeit nicht abschließend zu beurteilen, so das Gericht (VG-Az.: 3 B 127/18). Allerdings lägen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei. Alle weiteren Einzelheiten seien aber in einem Hauptsacheverfahren zu klären.

Die Flensburger Behörde ist der Meinung, dass die Motorsteuerungssoftware der Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Dem Hersteller wurde aufgegeben, diese zu entfernen und die Motorsteuerungssoftware umzurüsten. Eine bereits laufende freiwillige Rückrufaktion von Opel hielt das KBA nicht für ausreichend, da die Verbesserung der Stickoxidemissionen für mehrere tausend Fahrzeuge noch ausstehe.

Kein Kommentar von Opel

Das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge überwiege den von Opel geltend gemachten Reputationsschaden, so das Gericht. „Ein schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität ist angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (Umwelt und Gesundheit) notwendig“, heißt es in der Entscheidung. Tests des KBA hatten schon 2016 ergeben, dass die Abgasreinigung erst bei warmen Temperaturen vollumfänglich funktioniert.

Opel kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen diese Entscheidung einlegen. Eine Anfrage, ob die Rüsselsheimer dies auch tun werden, wollte die Pressestelle nicht beantworten.

Nachtrag 7.11.2019:

Opel hat ganz offensichtlich Beschwerde beim Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht eingelegt, die aber erneut abgelehnt wurde.

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